Der Vorsteuerabzug für Unternehmer ist für alle Modelle von Volkswagen Nutzfahrzeuge möglich (ausgenommen ID. Buzz Pure, Pro und GTX mit normalem Radstand)
Was ist der Vorsteuerabzug bei Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbussen (Klein-Autobussen)?
Bei Personen- und Kombinationskraftwagen kann grundsätzlich (mit Ausnahmen) keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Bei bestimmten Kraftfahrzeugen (Fiskal-Lkw) besteht aber die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs, sofern sie als Kleinlastkraft-, Kasten- und Pritschenwagen oder Kleinbus (Klein-Autobus) eingestuft sind. Beim Vorsteuerabzug sparen sich Unternehmer beim Kauf eines entsprechenden Fahrzeugs die Mehrwertsteuer. Dazu muss auch eine betriebliche Nutzung vorliegen. Z. B. gilt der Vorsteuerabzug für Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse nur bei einer betrieblichen Nutzung von mindestens 10 %. Für die Privatnutzung ist ein Eigenverbrauch anzusetzen. Detailliertere und verbindliche Informationen können ausschließlich von Steuerberatern und/oder den zuständigen öffentlichen Stellen gegeben werden.
Welche Modelle von Volkswagen Nutzfahrzeuge sind vorsteuerabzusgberechtigt?
Für Unternehmer ist bei betrieblicher Nutzung der Vorsteuerabzug für alle Modelle von Volkswagen Nutzfahrzeuge möglich! Natürlich auch für alle Pkw-Versionen des Caddy sowie für alle Busse, Multivan und California. Eine Ausnahme stellt hier der vollelektrische ID. Buzz Pure, Pro und GTX mit normalen Radstand dar. In Abhängigkeit der Anschaffungskosten steht beim ID. Buzz Pure, Pro und GTX mit normalem Radstand der Vorsteuerabzug nur anteilig oder gar nicht zu (beim ID. Buzz Cargo sowie beim ID. Buzz Pro und GTX mit langem Radstand ist der volle Vorsteuerabzug möglich). Informieren Sie sich dahingehend bitte bei Ihrem Steuerberater.
Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie eine offizielle Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse (Klein-Autobusse). Dort sind auch die Modelle von Volkswagen Nutzfahrzeuge als vorsteuerabzugsberechtigte Fahrzeuge ausgewiesen.
Entscheiden Sie sich jetzt für eines der wertigen Modelle von Volkswagen Nutzfahrzeuge und sichern Sie sich, zusätzlich zu attraktiven Förderangeboten, als Unternehmer die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.