Wissenswertes rund um die §57a-Begutachtung
Welche Unterlagen benötige ich beim "Pickerl" machen?
- Zulassungsbescheinigung
- Bei allfälligen Veränderungen des Fahrzeugs sind unbedingt die entsprechenden Genehmigungspapiere (Typenschein/COC-Papier) beizulegen
- Genehmigung oder Gutachten von Sonderausstattungen (z.B.: Sportauspuff, Felgen,...)
- Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen (Anmeldegutachten) Typenschein/COC-Papier
Was bedeuten die verschiedenen Mängelklassen?
- Leichter Mangel (L.M.) Der Mangel muss "so bald wie möglich" behoben werden
- Schwerer Mangel (S.M.) Der Mangel muss "bei der nächsten Werkstatt" behoben werden.
- Gefahr in Verzug (G.V.) Der Mangel muss "umgehend" behoben werden.
- Vorschriftsmangel (V) Das Fahrzeug darf nicht mehr gefahren werden, solange der Vorschriftsmangel nicht behoben wurde.
Was genau wird bei der Pickerl-Begutachtung überprüft?
Geprüft wird, ob Ihr Fahrzeug den Ansprüchen der Betriebs- sowie Verkehrssicherheit entspricht. Folgende Elemente werden überprüft:
- Fahrwerk, Fahrgestell sowie Karosserie
- Bremsanlage
- Motor
- Lenkung
- Räder sowie Reifen
- Sicht
- Ausrüstung (Warndreieck, Verbandszeug)
- Beleuchtungseinrichtungen
- Warneinrichtungen
- Sicherheitseinrichtungen
- Überprüfung auf schädliche Luftverunreinigungen, schlechten Geruch, Rauch oder übermäßigen Lärm
Wie viel kostet die §57a-Überprüfung?
Bei der Begutachtung der Systeme Ihres PKWs oder LKWs legt Ihr Volkswagen Techniker die erforderlichen Reparaturen fest und hält mit Ihnen Rücksprache. Die Kosten richten sich nach den notwendigen Reparaturen und den erforderlichen Ersatzteilen für das Pickerl.
Um Zeit und Geld zu sparen kann die Pickerl-Überprüfung auch gemeinsam mit dem Inspektionsservice durchgeführt werden.
Welche Fristen gelten für den Überprüfungszeitraum?
Für PKW gilt in Österreich die 3-2-1 Regelung. So ist die erste Begutachtung für Neuwagen 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und ab dann jährlich vorgeschrieben.
Für PKW gilt eine Toleranzfrist von 6 Monaten. Die §57a-Begutachtung kann somit 1 Monat vor und bis zu 4 Monate nach dem Stichtag der Erstzulassung erfolgen.
Welche anderen Fristen gibt es?
Für folgende Fahrzeugklassen gilt in Österreich die 1-1-1-1 Regelung. Die Überprüfung kann bis zu 3 Monate vor dem Stichtag der Erstzulassung und im Monat des Pickerl-Ablaufs erfolgen.
- Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge
- Lkw (N1, N2, N3)
- Omnibusse (M2, M3)
- Anhänger über 3,5 t hzG (O3, O4)
- Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit >40km/h
Vertrauen Sie unserer Erfahrung und unseren Spezialisten
Profitieren Sie von der Kompetenz unserer perfekt geschulten Volkswagen Service-Mitarbeiter, die laufend fachliche Trainings besuchen, um die Begutachtung durchführen zu dürfen.
Sie begutachten Ihr Fahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelastung nach aktuellem Stand der Technik. So können etwaige Fehler rechtzeitig behoben werden, um Ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
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