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Mobilitätsgarantie und Notrufnummer

Volkswagen Mobilitäts­garantie und Notrufnummer

Begleitet Sie auf jedem Kilometer

Wann immer Sie Hilfe brauchen - Volkswagen hat eines der dichtesten Servicenetze in ganz Österreich und über 9.000 Partner in Europa. Ein Anruf in Österreich - und wir kümmern uns um Hilfe. Ganz ohne Sprachprobleme für Sie.

Die Volkswagen Nutzfahrzeuge Mobilitätsgarantie bietet Ihnen Hilfe

  • Hilfe bei Pannen und Unfällen
  • inkl. Ersatzmobilität bei längerer Reparaturdauer
  • Hilfe bei Krankheit
  • Reiseschutz
  • Hilfe bei Fahrzeugdiebstahl
  • Sonderkonditionen

Volkswagen Notruf 01 86 666

Aus dem Ausland +43 1 86 666

Volkswagen Mobilitätsgarantie Karte

Die Volkswagen Mobilitätsgarantie erneuert sich von Service zu Service, wenn die erforderlichen Service-/Inspektionsereignisse bei einem autorisierten Volkswagen Nutzfahrzeuge Service-Partner in Österreich durchgeführt werden - immer wieder - ein ganzes Autoleben lang.

Mobilitätsgarantie Infomaterial zum Download

Zwei Kinder unter dem Aufstelldach eines Volkswagen California

Alle Informationen zur Volkswagen Mobilitätsgarantie für Nutzfahrzeuge zum Download als Pdf.

Leistungen bei Pannen und Unfällen

Hilfe rund um die Uhr. 7 Tage in der Woche. 365 Tage im Jahr. Europaweit via Mobiltelefon.

Hilfe vor Ort

Im Falle einer Panne kommt die Hilfe schnellstmöglich. Ob Startprobleme, leerer Tank o.ä. - die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft vor Ort ist kostenlos (Verbrauchsmittel und Ersatzteile ausgenommen).

Schlepphilfe

Wenn vor Ort nicht geholfen werden kann, schleppen wir Ihr Fahrzeug kostenlos bis zum nächsten Volkswagen Nutzfahrzeuge Service-Partner.

Fahrzeugbergung nach Unfall

Wir kümmern uns nach einem Unfall auch um die Fahrzeugbergung und übernehmen dafür die Kosten inkl. Schlepphilfe bis zu € 912,-1*.

* Ausgenommen Aufräum-/Reinigungsarbeiten.

Ersatzteilbeschaffung

Wir beschaffen Ihnen dringend benötigte Ersatzteile im Falle einer Panne oder eines Unfalles und übernehmen dafür anfallende Kosten für Versand, Zoll, Luftfracht, Paketdienst oder Expressversand.

Ersatzmobilität

Ihre Mobilität ist sichergestellt, wenn Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall abgeschleppt werden muss und nicht innerhalb von 3 Stunden fahrtüchtig gemacht werden kann. Die 3 Stunden beginnen ab dem Zeitpunkt, ab dem das Kundenfahrzeug bei dem Volkswagen Nutzfahrzeuge Service-Partner eintrifft. Für die Reparaturdauer bei einem Volkswagen Nutzfahrzeuge Service-Partner ist 1 Ersatzwagen für bis zu 3 Tage gedeckt. Wenn möglich erhalten Sie einen gleichwertigen Ersatzwagen. Sollte vor Ort kein gleichwertiges Fahrzeug verfügbar sein, stellen wir Ihnen einen Ersatzwagen aus der Volkswagen PKW Palette zur Verfügung. Es besteht kein expliziter Anspruch auf einen Ersatzwagen. Alternativ ist 1 Hotelübernachtung gedeckt und wir übernehmen auch Taxi-, Bahn- und Flugkosten.

In Summe sind im Rahmen der Ersatzmobilität Kosten bis € 384,-1 im In- und Ausland gedeckt. Im Zuge von Werkstattbesuchen zur Durchführung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten kann kein Ersatzwagen bereitgestellt werden. Die Auswahl des Ersatzwagens erfolgt durch den Volkswagen Nutzfahrzeuge Service-Partner. Ersatzwägen haben nur eine Haftpflichtversicherung. Bei Abschluss einer Kaskoversicherung besteht ein Selbstbehalt. Treibstoffkosten sind vom Kunden zu übernehmen.

Fahrzeugrücktransport aus dem Ausland

Wenn das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Verkehrsunfall im Ausland abgeschleppt werden muss und voraussichtlich nicht innerhalb von 3 Werktagen fahrtüchtig gemacht werden kann, kümmern wir uns um den Rücktransport des zu reparierenden Fahrzeuges nach Österreich und übernehmen dafür Kosten bis € 2.800,-1. Sollten die Kosten für einen Fahrzeugrücktransport den Wert des Fahrzeuges übersteigen, übernehmen wir anstelle der Kosten für den Fahrzeugrücktransport nach Österreich die Kosten für die Verschrottung des Fahrzeuges im Ausland.

Nebenkosten

Telefon- und Parkgebühren, die im Rahmen einer Panne oder eines Unfalles entstehen, werden bis € 30,-1 übernommen.

Rückerstattung der Blaulichtsteuer

Nach einem Verkehrsunfall übernehmen wir die Blaulichtsteuer in der Höhe von € 36,-1.

Fahrzeugverzollung und Verschrottung

Muss das versicherte Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall im Ausland verzollt bzw. verschrottet werden, sind die damit verbundenen Kosten (Gebühren) mit bis zu € 740,-1 abgedeckt.

Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall

Kann das Fahrzeug aufgrund von Krankheit oder Verletzung des Lenkers nicht aus dem Ausland nach Österreich zurückgebracht werden, organisieren wir einen Ersatzfahrer, der das Fahrzeug aus dem Ausland bis zum ständigen Wohnsitz des Fahrzeuginhabers in Österreich bringt. Wir übernehmen dafür die Kosten bis € 912,-1 (abzüglich 10% Selbstbehalt).

Leistungen bei Krankheit

Krankenbesuch im Ausland

Wird Ihr Krankenhausaufenthalt im Ausland für länger als 2 Wochen erforderlich, werden die Fahrt- und Übernachtungskosten nahestehender Personen bis € 638,-1 pro Schadensereignis ersetzt.

Krankenrücktransport aus dem Ausland

Wir ersetzen Ihnen den medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport nach Österreich bis € 4.625,-1 (abzüglich 10 % Selbstbehalt).

Rückholung von Kindern aus dem Ausland

Wenn mitreisende Kinder unter 16 Jahren nicht mehr von Ihnen oder einer mitreisenden Person betreut werden können (z. B. bei Erkrankung oder Todesfall), kümmern wir uns um die Abholung der Kinder und übernehmen dafür Kosten bis € 1.872,-1 (abzüglich 10 % Selbstbehalt).

Leistungen nach Fahrzeugdiebstahl

Ersatzmobilität

Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, übernehmen wir die Kosten für Ihre Ersatzmobilität: Ersatzwagen für bis zu 3 Tage oder 1 Hotelübernachtung bzw. Taxi-, Bahn- und Flugkosten insgesamt bis max. € 384,-1 im In- und Ausland. Wenn möglich erhalten Sie einen gleichwertigen Ersatzwagen. Sollte vor Ort kein gleichwertiges Fahrzeug verfügbar sein, stellen wir Ihnen einen Ersatzwagen aus der Volkswagen PKW Palette zur Verfügung.

Fahrzeugrücktransport aus dem Ausland

Wenn das gestohlene Fahrzeug im Ausland wieder aufgefunden wird und aufgrund von Beschädigungen voraussichtlich nicht innerhalb von 3 Werktagen im Ausland fahrtüchtig gemacht werden kann, kümmern wir uns um den Fahrzeugrücktransport nach Österreich und übernehmen dafür Kosten bis € 2.800,-1.

Nebenkosten

Entstehen durch den Fahrzeugdiebstahl Nebenkosten, z. B. Telefongebühren, übernehmen wir diese bis € 30,-1.

Ersatz von Reise­dokumenten

Wir helfen, wenn Ihnen im Ausland Reisepass, Personalausweis oder Führerschein abhandenkommen. Pro Person und Schadensfall ersetzen wir die Kosten der Ersatzbeschaffung bis € 100,–1. Als Nachweis benötigen wir von Ihnen eine offizielle Diebstahl- oder Verlustanzeige.

Zwei Handwerker bei einem Crafter Kastenwagen

Reise­rückruf-Service

Wenn Sie wegen des Todes oder schwerer Erkrankung eines nahen Angehörigen im Ausland verständigt werden müssen, kümmert sich der Volkswagen Notruf im Rahmen seiner Möglichkeiten um den Rückruf. Die Kosten dafür werden bis € 462,–1 übernommen.

Volkswagen California mit aufgestelltem Dach, parkend am Strand

Sonder­konditionen bei Europcar

Im Rahmen der Volkswagen Mobilitätsgarantie erhalten Sie 20 % Nachlass auf Mietpreise im Inland und 10 % Nachlass auf die Tarife im Ausland bei Vorreservierungen (Telefon 01 86 616-33).

Kinder spielen rund um einen Multivan

Wichtige Rahmenbedingungen zur Volkswagen Mobilitätsgarantie

Alle hier angeführten Leistungen beziehen sich auf Fahrzeuge, die über die österreichische Vertriebsorganisation ausgeliefert wurden bzw. auf Fahrzeuge, bei denen die Inspektion für die Volkswagen Mobilitätsgarantie bei einem autorisierten Volkswagen Nutzfahrzeuge Service-Partner in Österreich durchgeführt wurde. Für Fahrzeuge mit ausländischer Mobilitätsgarantie können länderspezifische Abweichungen bestehen. Im Ausland sind längere Wartezeiten möglich. Die Leistungsumfänge entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung und sind nur auf öffentlichen Straßen und Verkehrsflächen gewährleistet, die der Straßenverkehrsordnung (StVO) unterliegen.

Persönliche Leistungen erstrecken sich auf den/die Zulassungsbesitzer/-in des Fahrzeuges sowie auf mitreisende Angehörige und können nur in Anspruch genommen werden, wenn der/die Zulassungsbesitzer/- in mit dem Fahrzeug unterwegs ist (nur der Ersatz von Reisedokumenten ist davon unabhängig). Angehörige des/der Zulassungsbesitzers/-in im Sinne dieser Bedingungen sind der/die Ehepartner/-in, der/die Lebensgefährte/-in und deren Kinder, sofern diese im gemeinsamen Haushalt zum Zeitpunkt des Schadensereignisses seit mindestens 6 Wochen polizeilich gemeldet waren. Die Volkswagen Mobilitätsgarantie gilt nicht bei Fahrzeugschäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden (z. B. mutwillige Beschädigung, Fahrzeugeinbruch, Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben, Manövern, Katastropheneinsätzen, Vandalismus und bei Verschulden durch Dritte o. ä.). Darüber hinaus sind Schäden, die auf Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Erdbeben oder anderen Fällen höherer Gewalt beruhen, nicht abgedeckt. Die Volkswagen Mobilitätsgarantie entfällt außerdem bei:

  • Verschulden durch Dritte
  • Nicht ordnungsgemäß durchgeführten Servicearbeiten
  • Nichtbefolgung von Reparaturempfehlungen anläßlich des Service
  • Veränderung am Fahrzeug (Hardware und Software; z. B. Tuning)
  • Einbau von Fahrzeugteilen, die nicht von der Volkswagen AG genehmigt wurden
  • Unsachgemäßen Instandsetzungsarbeiten bei einem nicht von der Volkswagen AG autorisierten Volkswagen Nutzfahrzeuge Service-Partner
  • Mängeln, die dem/der Zulassungsbesitzer/-in bekannt sind, aber nicht unverzüglich bei einem autorisierten Volkswagen Nutzfahrzeuge Service-Partner zur Beseitigung in Auftrag gegeben wurden.

Potenzielle Schäden sind nach Möglichkeit abzuwenden bzw. zu mindern. Zur Gewährleistung der Volkswagen Mobilitätsgarantie muss der Schadensfall unverzüglich nach dem Eintritt entweder dem österreichischen Volkswagen Notruf oder direkt einem österreichischen Volkswagen Nutzfahrzeuge Service-Partner gemeldet werden. Eine Vergütung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen ist ausgeschlossen. Es können nur tatsächlich in Anspruch genommene und belegbare Kosten ersetzt werden. Die Kostenvergütung erfolgt nur bei Vorlage von Originalbelegen innerhalb von 6 Wochen nach Schadensereignis bei Ihrem Volkswagen Nutzfahrzeuge Service-Partner. Für Kosten, die über den Leistungsumfang der Volkswagen Mobilitätsgarantie hinausgehen, werden keine Entschädigungen übernommen (z.B. Verdienstausfall). Sollten Ersatzansprüche an Dritte bzw. an andere Versicherungen bestehen und realisierbar sein, bleibt Porsche Austria leistungsfrei.

Ein Ersatzwagen wird nach Wahl des Volkswagen Nutzfahrzeuge Service-Partners zur Verfügung gestellt. Es besteht kein expliziter Anspruch auf einen gleichwertigen Ersatzwagen. Er hat grundsätzlich nur eine Haftpflichtversicherung. Zusätzlich anfallende Gebühren wie z.B. Einweg-/Drop-Off Gebühren, Standgebühren und abgeschlossene Zusatzpakete werden nicht von der Volkswagen Mobilitätsgarantie übernommen. Selbst verschuldete Beschädigungen am Ersatzwagen trägt der/die Kunde/-in. Treibstoffkosten sowie Kosten für eine allfällige Vollkaskoversicherung sind von dem/der Kunden/-in zu übernehmen. Der Anspruch auf Ersatzmobilität erlischt, sobald das Kundenfahrzeug wieder fahrbereit ist.

Es gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand wird Salzburg Stadt vereinbart, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen. Im Ausland sind längere Wartezeiten möglich. Ausgenommen Volkswagen ID. Familie.

Unverb. nicht kart. Richtpreise in Euro inkl. Mwst. Änderungen und Satzfehler vorbehalten. Symbolfotos. · Herausgeber: Porsche Austria GmbH & Co OG, Louise-Piëch-Str. 2, 5020 Salzburg · Stand: November 2024

Häufige Fragen zur Volkswagen Mobilitäts­garantie

Was ist die Volkswagen Mobilitätsgarantie?

Mit der Volkswagen Mobilitätsgarantie haben Sie das gute Gefühl, stets schnelle und zuverlässige Hilfe zu erhalten. Bei Pannen und Unfällen, Krankheit, Fahrzeugdiebstahl uvm. - rund um die Uhr in ganz Österreich und Europa.

Die Volkswagen Mobilitätsgarantie greift ab der Neuwagenauslieferung bis zum ersten Service im autorisierten Volkswagen Service-Betrieb in Österreich. Und bei jeder Inspektion in einem autorisierten Volkswagen Service-Betrieb in Österreich ist Ihre Mobilitätsgarantie wieder inklusive. Ein ganzes Autoleben lang.

Wie funktioniert die Mobilitätsgarantie?

Bei einer Panne, einem Unfall etc. wählen Sie die Notrufnummer der Volkswagen Mobilitätsgarantie: 01 86 666. Im Ausland wählen Sie bitte +43 1 86 666. Ein Anruf in Österreich genügt und wir kümmern uns um Ihre Hilfe. Ganz ohne Sprachprobleme für Sie.

Was sind die Voraussetzungen für die Mobilitätsgarantie?

Voraussetzung, um die Leistungen der VW Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen zu können, ist das Durchführen von erforderlichen Service-/Inspektionsereignissen in einem autorisierten Volkswagen Service-Betrieb in Österreich.

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